DR. MED. THORSTEN KELLERMANN | Facharzt für Orthopädie

Stoßwellentherapie

Die Stoßwellentherapie oder ESWL (Extrakorporelle Stoßwellen-Lithotripsie) ist eine moderne und nebenwirkungsfreie Therapieform bei schmerzhaften Krankheitsbildern des Bewegungsapparats, welche bisher oft mit komplizierten Operationen und langwierigen Nachbehandlungszeiten behandelt werden mussten. Stoßwellen sind hochenergetische Druckwellen, die Schallwellen ähnlich sind. Ihr Einsatz ist seit Anfang der 80er Jahre aus der erfolgreichen Behandlung von Nierensteinen bekannt.

Dieselben Stoßwellen werden in der Orthopädie zur Behandlung von verzögert heilenden Knochenbrüchen (Pseudarthrosen) und mit geringerer Energie bei Sehnenansatz-Beschwerden wie Tennis- oder Golferellenbogen, Fersenspornerkrankung, Kalkschulter, chronischen Archillessehnenbeschwerden und Schleimbeutelentzündungen verwendet. Auch verhärtete Muskelabschnitte im Rücken-, Schulter- und Nackenbereich, sogenannte Triggerpunkte, die akute und chronische Schmerzen hervorrufen können, werden damit oft erfolgreich behandelt.

Neu
Seit 2017 besitzen wir ein hochenergetisches Stoßwellengerät, welches die fokussierten Stoßwellen mittels piezo-elektrischem Effekt erzeugt und daher wirksamer, genauer und weniger schmerzhaft ist.

Verfahren
Zur Stoßwellentherapie wird das Therapiegerät an der Erkrankungsstelle angesetzt. Die Therapiesitzung in unserer Praxis dauert in etwa fünf Minuten. Normalerweise sind drei Sitzungen im Abstand von ca. einer Woche nötig (je nach Art der Erkrankung und Größe des zu behandelnden Bezirks können bis zu fünf Anwendungen erforderlich werden). Die Stoßwellentherapie ist unkompliziert und zeigt häufig eine schnelle schmerzlindernde Wirkung. Die therapeutische Wirkung kann aber auch verzögert (nach maximal 3-4 Monaten) noch eintreten. Der Therapieerfolg wird in der Regel mittels Ultraschall dokumentiert. Nebenwirkungen sind keine bekannt.

Kosten
Diese Therapieform zählt nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Die Honorierung dieser individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) erfolgt deshalb als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ 1,0-facher Satz) und beträgt für gesetzlich kassenversicherte Patienten aktuell EUR 86,26 je Behandlung (bei insgesamt drei – selten bis zu fünf –  notwendigen Sitzungen). Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese Therapie in der Regel, sollten aber im Vorfeld mittels Kostenvoranschlag informiert und bezüglich Kostenerstattung in Abhängigkeit des Krankheitsbildes angefragt werden. Bitte kontaktieren Sie uns in der Praxis bei weiteren Fragen.